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Abgrenzung öffentliches Recht-Privatrecht

Gitarrenlehrer im Einsatz der Gemeinde (8C_755/2016)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Ein Arbeitsvertrag mit einem Gemeinwesen kann dem Privatrecht unterstellt werden, wenn sich dies ausdrücklich aus dem Willen der Parteien ergibt, das anwendbare Personalrecht diese Möglichkeit vorsieht und keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zu öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen entsteht.
iusNet AR-SVR 13.11.2017