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Eintritt des Versicherungsfalles respektive der Prämienfreistellung

Eintritt des Versicherungsfalles respektive der Prämienfreistellung

Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge

Eintritt des Versicherungsfalles respektive der Prämienfreistellung

A. schloss im Jahre 1992 mit der Basler Leben AG einen Lebensversicherungsvertrag, gebundene Vorsorge, Säule 3a, mit Vertragsbeginn am 1. September 1992 ab. Dieser Vertrag sieht bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall gestaffelte Rentenleistungen und eine Prämienbefreiung vor. Am 18. Januar 2016 machte A. gegenüber der Basler erstmals eine Erwerbsunfähigkeit geltend und wies darauf hin, sich im Februar 2015 bei der Invalidenversicherung angemeldet zu haben. Die IV-Stelle lehnte ihre Leistungspflicht ab, auf Beschwerde hin sprach ihm das Sozialversicherungsgericht ab 1. September 2015 eine halbe und ab 1. November 2017 eine ganze Rente der Invalidenversicherung zu. Die Basler Leben AG verweigerte ihre Leistungspflicht, weil mit der Prämienfreistellung per 1. September 2016 die Leistungspflicht bei Erwerbsunfähigkeit weggefallen sei (Sachverhalt).

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass gemäss den Feststellungen der Vorinstanz A. seit dem 26. September 2014 arbeitsunfähig war und ihm mit Wirkung ab 1. September 2015 zunächst eine halbe Rente der Invalidenversicherung zugesprochen wurde. Damit sei der Versicherungsfall für die vorliegend streitigen Leistungen...

iusNet AR-SVR 30.08.2021

 

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