Anpassung der Verordnung über die Unfallversicherung
Anpassung der Verordnung über die Unfallversicherung
Anpassung der Verordnung über die Unfallversicherung
Im Auftrag des Bundesrates eröffnete das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) am 16. November 2022 das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV).
Vereinsmitglieder eines Breitensportes, welche für die Erbringung ihrer Leistungen eine Entschädigung erhalten, gelten im Sinne von Art. 1a Bst. a UVG als Arbeitnehmer. Entsprechend sind Sportvereine verpflichtet eine Unfallversicherung nach UVG abzuschliessen.
Die neue Regelung im UVV soll für Sportlerinnen und Sportler sowie für Trainerinnen und Trainer eine betragliche Freigrenze einführen und somit eine Ausnahme von der obligatorischen Versicherungspflicht ermöglichen. Dies soll die Vereine im Bereich des Breitensportes entlasten.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am Donnerstag, 2. März 2023.
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.