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Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG)

Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG)

Gesetzgebung

Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG)

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hat den Zweck Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und die Rahmenbedingungen für eine Inklusion von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. 

Da das BehiG in den zentralen Bereichen Arbeit und Zugang und Inanspruchnahme von Dienstleistungen heute nicht greift und die einschlägigen Bestimmungen zum Schutz vor Diskriminierung im Privat- bzw. im Arbeitsbereich kaum Wirkung entfalten, soll das BehiG teilrevidiert werden. 

Die Vorlage sieht für private Arbeitsverhältnisse und private Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, ein ausdrückliches Verbot der direkten und indirekten Diskriminierung vor. Weiter ist die Verpflichtung der Arbeitgebenden und Dienstleistungserbringenden vorgesehen, mit angemessenen Vorkehrungen aktiv zum Abbau von Benachteiligungen beizutragen.
Dabei sieht die Vorlage einen Anspruch auf die Beseitigung einer Benachteiligung bzw. die Vornahme einer angemessenen Vorkehrung vor, was der Schutz vor Diskriminierung in prozessualer Hinsicht stärken solle. 

Wie es die Motion...

iusMail AR-SVR 12.12.2023

 

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