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Inkrafttreten der Reform AHV 21

Inkrafttreten der Reform AHV 21

Gesetzgebung

Inkrafttreten der Reform AHV 21

Am 1. Januar 2024 tritt die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) in Kraft. Sie soll die Finanzen der AHV bis 2030 und das Niveau der Rentenleistungen sichern und wurde am 25. September 2022 vom Schweizer Stimmvolk angenommen. 
Das Referenzalter (bisher Rentenalter) wird vereinheitlicht auf 65 Jahre festgelegt. Dazu wird das Referenzalter der Frauen ab 2025 sukzessive von 64 auf 65 Jahre angehoben. Zudem wird die Mehrwertsteuer um 0.4 bzw. 0.1 Prozentpunkte erhöht. 

iusNet-AR-SVR-14.11.2023

 

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