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Bundesrat reicht Botschaft zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes ein

Bundesrat reicht Botschaft zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes ein

Gesetzgebung

Bundesrat reicht Botschaft zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes ein

Mit Botschaft vom 15. September 2023 beantragt der Bundesrat die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes. Ziel der Änderung ist die Digitalisierung der Beantragung von Erwerbsersatz für Dienstleistende der Armee, im Zivildienst, im Zivilschutz und bei "Jugend und Sport". Dazu soll bei der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) ein Informationssystem aufgebaut werden. Die notwendigen Informationen bei der Bearbeitung können damit weitgehend automatisch über digitale Schnittstellen aus anderen Registern bezogen werden, wodurch die Datenqualität verbessert und die Dauer bis zur Auszahlung der Leistungen verkürzt werden soll. 

AR-SVR 24.10.2023

 

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