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Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 1%

Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 1%

Gesetzgebung

Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 1%

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) verzichtet dieses Jahr auf eine Überprüfung des Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge und belässt diesen für das Jahr 2023 bei 1%.

Mit dem Mindestzinssatz wird jeweils bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der obligatorisch Versicherten gemäss BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) mindestens verzinst werden muss. Massgebend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind laut Gesetz die Entwicklung der Rendite von: 

  • Bundesobligationen
  • Aktien
  • Anleihen 
  • Liegenschaften

Die Rendite von Bundesobligationen stieg im Jahr 2022 markant. Die Verzinsung der 10-jährigen Bundesobligationen lag Ende 2021 bei minus 0.13% und ist per Mitte September 2022 auf 1.09% angestiegen. Aktien und Immobilien entwickelten sich 2021 ebenfalls positiv, verzeichneten aber im aktuellen Jahr etwas einen Rückschlag. Insgesamt ist die Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 1% gerechtfertigt und deshalb wird auf eine Überprüfung des Satzes in diesem Jahr verzichtet. Da der Bundesrat muss Höhe des...

iusNet AR-SVR 21.10.2022

 

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