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Angleichung der Leistungen der Erwerbsausfallentschädigungen (EO)

Angleichung der Leistungen der Erwerbsausfallentschädigungen (EO)

Gesetzgebung

Angleichung der Leistungen der Erwerbsausfallentschädigungen (EO)

Seit dem Inkrafttreten des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) hat sich das System der Erwerbsausfallentschädigungen (EO) stark verändert, aber auch heute noch werden gewisse Erwerbsausfallentschädigungen nur an Dienstleistende bezahlt. Die Gesetzesänderung zielt auf Angleichung der dieser EO-Leistungen ab.
Dabei werden folgende Massnahmen vorgeschlagen:

  • Die Betriebszulage für Selbständige und die Zulage für Betreuungskosten  soll zukünftig auch Müttern, Vätern, Ehefrauen der Mütter, betreuenden oder adoptierenden Eltern zustehen. 
  • Die Kinderzulage in der EO soll gestrichen werden.
  • Die Mutterschaftsentschädigung soll länger ausgerichtet werden, wenn das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt mindestens 2 Wochen im Spital bleiben muss oder die Mutter ein längerer Spitalaufenthalt hat. 
  • Neu soll ein Anspruch auf Betreuungsentschädigung bestehen, wenn das Kind mindestens 4 Tage hospitalisiert ist. 

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 12. April 2024. Bis dahin können alle interessierten Personen Stellung nehmen. 

iusNet AR-SVR 24.01.2024

 

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