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Vernehmlassung i.S. Stabilisierung der AHV (AHV 21)

Vernehmlassung i.S. Stabilisierung der AHV (AHV 21)

Gesetzgebung
Alters- und Hinterlassenenversicherung

Vernehmlassung i.S. Stabilisierung der AHV (AHV 21)

Ziel der Vorlage ist die Sicherung der Finanzierung der AHV sowie die Gewährleistung des Rentenniveaus.

Nachdem in den letzten Jahren verschiedene Vorstösse zur Anpassung der AHV gescheitert und im September 2017 auch die die Reform der Altersvorsorge 2020 von Volk und Ständen abgelehnt wurde, ist nun vom Bundesrat ein neuer Reformvorschlag entwickelt worden.

Neu sollen die Massnahmen für die erste und zweite Säule der Vorsorge gesondert mit zwei separaten Vorlagen behandelt werden. Aufgrund der finanziellen Situation der AHV und der Dringlichkeit der Reform behandelt die Vorlage die wesentlichen Elemente zum Erhalt des Rentenniveaus und der Sicherung der Finanzierung der AHV.

Zusammengefasst umfasst die Reform die Angleichung des Referenzalters für Frauen und Männer auf 65 Jahre, Ausgleichsmassnahmen für die Referenzaltererhöhung bei den Frauen auf 65 Jahre, die Flexibilisierung des Rentenbezugs und eine Zusatzfinanzierung zu Gunsten der AHV.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 17.10.2018.

iusNet AR-SVR 12.07.2018

 

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