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Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Gesetzgebung
Alters- und Hinterlassenenversicherung

Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Am 17. Dezember 2021 nahm das Parlament in der Schlussabstimmung die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) an. Diese hat zum Ziel, das finanzielle Gleichgewicht der Alters- und Hinterlassenenversicherung mittelfristig zu sichern sowie das Leistungsniveau zu erhalten. Um diese Ziele zu erreichen, sieht die Reform folgendes vor:

  • Senkung der Ausgaben, durch Erhöhung des Referenzalters für Frauen mit Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration.
  • Anpassung der Versicherung an die gesellschaftlichen Veränderungen, wie die Flexibilisierung des Rentenalters und Anreize, über 65 Jahre hinauszuarbeiten.
  • Erhöhung der Mehrwertsteuer, um zusätzliche Einnahmen zu generieren.

Die Änderungen auf Gesetzesstufe fordern ebenfalls Änderungen auf Verordnungsstufe, weshalb das EDI am 9. Dezember 2022 das Vernehmlassungsverfahren für die AHVV eröffnet hat. Der Vorentwurf beinhaltet folgende Änderungen: 

  • Die terminologische Änderung des Rentenalters bedingt diverse Ausführungsbestimmungen in der Verordnung. 
  • Die gesetzlichen Bestimmungen zu den Ausgleichsmassnahmen erfordern einige Präzisierungen auf
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iusMail AR-SVR 07.12.2023

 

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