17.480 n Pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme
17.480 n Pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme
17.480 n Pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat in Umsetzung der parlamentarischen Initiative 17.480 (Weibel) Bäumle am 11. April 2024 einen Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) angenommen. Ziel dieser Änderung ist es, die Überlastung der Spitalnotaufnahmen zu reduzieren, indem der Selbstbehalt für bestimmte Fälle erhöht wird.
Konkret sieht die Vorlage vor, dass der jährliche Höchstbetrag des Selbstbehalts für Personen, die ohne eine schriftliche Überweisung eines Arztes, einer Ärztin, eines Zentrums für Telemedizin oder einer Apothekerin bzw. eines Apothekers eine Spitalnotaufnahme aufsuchen, um 50 Franken erhöht wird. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schwangere und Kinder. Sie betrifft zudem nur Versicherte, die der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) unterstellt sind. Durch die Erhöhung des Selbstbehalts soll das Kostenbewusstsein der Versicherten gestärkt und ihre Eigenverantwortung gefördert werden. Dies soll dazu beitragen, dass Patienten mit Bagatellfällen eher auf...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.