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13. Rente: Auch IV-Rentenbeziehende müssen Anspruch auf eine 13. Rente haben

13. Rente: Auch IV-Rentenbeziehende müssen Anspruch auf eine 13. Rente haben

Gesetzgebung

13. Rente: Auch IV-Rentenbeziehende müssen Anspruch auf eine 13. Rente haben

Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit NR hat am 02. Mai 2024 die parlamentarische Initiative "13. Rente: Auch IV-Rentenbeziehende müssen Anspruch auf eine 13. Rente haben" eingereicht. 

Ziel der parlamentarischen Initiative ist, die gesetzlichen Bestimmungen so anzupassen, dass Bezüger und Bezügerinnen einer Invalidenrente, in Analogie zur 13. AHV-Rente, ebenfalls einen Anspruch auf eine 13. Rente haben. Dabei dürfe der jährliche Zuschlag weder zur Reduktion von Ergänzugsleistungen noch zum Verlust auf Anspruch der Leistungen führen. 

Die 1. Säule sei bisher zu Recht als Einheit behandelt worden und die Ansätze der Altersrenten und Invalidenrenten seien identisch. So sollten mit beiden Systemen die Existenz gesichert werden, wobei sogar deutlich mehr IV-Rentenbeziehende in bescheidenen Verhältnissen leben würden. 

iusNet AR-SVR 21.5.2024

 

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