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Überbrückungsleistungen: Inkrafttreten von Gesetz und Verordnung

Überbrückungsleistungen: Inkrafttreten von Gesetz und Verordnung

Gesetzgebung

Überbrückungsleistungen: Inkrafttreten von Gesetz und Verordnung

An seiner Sitzung vom 11. Juni 2021 beschloss der Bundesrat, das neue Bundesgesetz und die Verordnungen über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose auf den 1. Juli 2021 in Kraft zu setzen.

Das neue Bundesgesetz sieht vor, dass Personen, welche nach dem 58. Altersjahr ihre Stelle verloren haben und nach dem 60. Altersjahr ausgesteuert wurden, neu Anspruch auf Überbrückungsleistungen (ÜL) bis zum Bezug der ordentlichen Altersrente haben. Anspruch auf solche Überbrückungsleistungen haben Personen deren Vermögen CHF 50'000 (bei Ehepaaren: CHF 100'000) nicht übersteigt. Dabei zählt das Vermögen der beruflichen Vorsorge bis zu CHF 500'000 nicht dazu. 

Anmeldungen für Überbrückungsleistungen werden ab dem 1. Juli von der zuständigen Durchführungsstelle am Wohnsitz der betroffenn Personen bearbeitet. Der Bund informierte, dass die Anmeldeformulare erst kurzfristig auf den 1. Juli 2021 zu Verfügung stehen werden.

iusNet AR-SVR 25.06.2021

 

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