Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten)
Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten)
Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten)
Das Ziel der Änderung besteht darin, die rechtliche Basis für die Umsetzung des Projekts SpiGes (Spitalstationäre Gesundheitsversorgung) zu schaffen. Dabei sollen die Leistungserbringer die im spitalstationären Bereich zur Erfüllung der Aufgaben gemäß dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und dem Bundesstatistikgesetz (BStat) erforderlichen Daten nach dem Prinzip der einmaligen Datenerhebung an eine vom Bundesamt für Statistik (BFS) verwaltete Plattform übermitteln. Die angepassten rechtlichen Grundlagen sollen zudem eine spätere Integration ambulanter Daten zur Verarbeitung in die vom BFS betriebene Lösung ermöglichen.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 31.03.2025. Bis dahin können alle interessierten Personen Stellung nehmen.
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