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Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Versicherung für inhaftierte Personen): Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Versicherung für inhaftierte Personen): Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Gesetzgebung

Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Versicherung für inhaftierte Personen): Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Die Änderung des KVG bezweckt die Einführung einer Versicherungspflicht für inhaftierte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz, sodass deren Zugang zur sozialen Krankenpflegeversicherung gewährleistet ist und die medizinische Gleichbehandlung im Freiheitsentzug sichergestellt ist. 

Dabei sollen die Prämien primär durch die betroffenen Personen selbst getragen werden, wobei die Kantone diese gegebenenfalls auch verbilligen können, sofern die Anspruchsvoraussetzungen dafür gegeben sind. Die Revision soll die Kosten nach oben begrenzen und berechenbar machen. 

Die Revision sieht die Möglichkeit der Kantone vor die freie Wahl der Versicherer, der Versicherungsform und der Leistungserbringer einzuschränken. 

Der Vorentwurf über die Änderungen des KVG befinden sich nun im Vernehmlassungsverfahren. Alle interessierten Personen können bis zum 7. März 2024 Stellung nehmen.

iusMail AR-SVR 12.12.2023

 

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