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Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG); Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR

Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG); Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR

Gesetzgebung

Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG); Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR

Bestimmte Mittel und Gegenstände der MiGeL sollen auf ärztliche Anordnung im EWR zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezogen werden können. Hierfür sind Anpassungen des KVG notwendig.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 31.03.2025. Bis dahin können alle interessierten Personen Stellung nehmen. 

iusNet AR-SVR 28.01.2025

 

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