Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Kosten- und Qualitätsziele)
Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Kosten- und Qualitätsziele)
Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Kosten- und Qualitätsziele)
Die Vorlage konkretisiert die am 29. September 2023 vom Parlament beschlossenen Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) im Bereich der Kostendämpfung und der Vorgabe von Kosten- und Qualitätszielen. Sie legt den rechtlichen Rahmen für die Festlegung dieser Ziele fest und regelt die Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen der neuen Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie deren Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Qualität. Darüber hinaus werden die Grundsätze für die Tarifverträge und die Anforderungen an die Genehmigungsgesuche für diese Verträge im Bereich der Tarifierung präzisiert.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 06.05.2025. Bis dahin können alle interessierten Personen Stellung nehmen.
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