Die Einordnung in die Lohnstufe basiert gemäss dem am 1. Januar 2010 neu eingeführten System auf fünf Haupt- und ca. 17 Nebenkriterien. Ein gewisser Schematismus kann dabei nicht verhindert werden.
Anspruch auf rechtliches Gehör und missbräuchliche Kündigung (VWBES.2017.5)
Die offensichtlich schwere Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nicht durch Anhörung vor der Beschwerdeinstanz geheilt werden. Eine Kündigung ist nach kantonalem Recht missbräuchlich, wenn eine adäquate Umplatzierung möglich ist.