Pensionskasse nicht aktivlegitimiert, um Invalidenrente bei anderer Pensionkasse einzuklagen
Das Bundesgericht schützte die Beurteilung der Vorinstanz hinsichtlich des Beginnes einer Arbeitsunfähigkeit. Das Verfahren wurde von einer Pensionskasse gegen eine andere eingeleitet, in der es um die Invalidenrente und die Rückerstattung von Vorleistungen ging.
Chemie und Jobsharing - Kündigung während Probezeit rechtmässig
Das Bundesgericht schützte die rechtliche Würdigung der Vorinstanz, wonach die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses während der Probezeit aufgrund fehlender Tragfähigkeit der Zusammenarbeit rechtmässig war.
(Invalidisierende) gesundheitliche Beeinträchtigung muss sich sinnfällig auf Arbeitsverhältnis auswirken
Auch das Bundesgericht sah sinnfällige Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigung auf das Arbeitsverhältnis als nicht erstellt an, weshalb die Leistungspflicht der Pensionskasse zu verneinen war.
Wechselwirkung zwischen Rückenschmerzen und psychischen Erkrankungen
Das Bundesgericht wies die Sache zur erneuten Beurteilung zurück, da gemäss Sachverhalt nicht auszuschliessen sei, dass zwischen den Rückenschmerzen und den psychischen Erkrankungen eine gewisse Wechselwirkung besteht.
Anspruch auf ALE für Frühpensionierte ausgeweitet - Änderung der Rechtsprechung
Das Bundesgericht ändert seine Rechtsprechung und wendet Art. 12 AVIV nicht mehr nur auf Arbeitslose an, die aus objektiven Gründen, sondern auch auf jene, die aus unverschuldeten subjektiven Gründen frühpensioniert wurden.
Ausgleichen beim gemeinsamen Halten einer weggleitenden Tür ist aussergewöhnlicher äusserer Faktor
Das Bundesgericht korrigierte die etwas konstruierten Erwägungen der Vorinstanz, die im Ausgleichen beim gemeinsamen Halten einer weggleitenden Platte noch eine gewöhnliche Tätigkeit erblickt hatte.
Arbeitsfähigkeit einer Raumpflegerin nach einem Kammerflimmern
Obwohl nur eine reduzierte Aktenlage vorlag, attestierten die Vorinstanzen einer Raumpflegerin nach einem Kammerflimmern eine 100%ige Arbeitsfähigkeit. Das Bundesgericht sah den Untersuchungsgrundsatz verletzt.
Keine Kurzarbeitsentschädigung für längstens 90 Tage tätige Sexarbeiter*innen
Das Bundesgericht hob den Entscheid der Vorinstanz auf, der den Anspruch von Sexarbeiter*innen, die längstens 90 Tage in der Schweiz tätig sind, grundsätzlich bejahte.