Das Bundesgericht befasste sich mit dem Anspruch eines leitenden Arztes in einer Klinik des Universitätsspitals Zürich auf die Entschädigung der geleisteten Überzeit nach dem Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG; SR 822.11).
Umfang und Tragweite einer Prüfung der Einhaltung von GAV-Bestimmungen
Vor dem Bundesverwaltungsgericht zu prüfen war unter anderem, ob das unabhängige Kontrollorgan ein standardisiertes zweistufiges Kontrollverfahren oder eine (einstufige) Vollkontrolle zur Prüfung der Einhaltung von GAV-Bestimmungen durchzuführen hat.
Bewilligung für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit
Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich mit der Beschwerde einer Gewerkschaft gegen eine Verfügung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA), welche auf Ersuchen der X AG hin die Nacharbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit für den Zeitraum vom 1.01.2019 bis 31.12.2021 bewilligte. Auf der Grundlage des Arbeitsgesetzes und der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz prüfte es, ob die Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung gegeben waren.
Nachträgliche Geltendmachung von Kompensation von Nachtarbeit
Die mit dem Gesundheitsschutz zusammenhängenden zwingenden Bestimmungen des Arbeitsrechts können nicht unter Berufung auf Art. 2 Abs. 2 ZGB ausgehebelt werden.
Verhinderung von Mobbing und Übergriffen als Arbeitgeberpflicht (8C_41/2017)
Der Bericht der Gruppe zu Prävention von Mobbing und Belästigung ist als Beweismittel bei der Beurteilung einer fristlosen Kündigung gegen eine Vorgesetzte zu beachten.
Massgebender Referenzrahmen für die Berechnung von Überzeit (4A_207/2017)
Im Gegensatz zur Frage, ob Überzeit angeordnet oder genehmig wurde, ist es bei der Frage nach dem Beweis der tatsächlich geleisteten Stundenanzahl relevant, aus welchem Grund ein Rapport erstellt wurde.
Sonderurlaub für Lebenszeitbeamte gilt auch für „Beamte auf Zeit“ (C-158/16)
Ein befristet beschäftigter Beamter, der in ein parlamentarisches Amt gewählt wurde, hat zur Ausübung seines politischen Mandats Anspruch auf denselben Sonderurlaub, wie ein Lebenszeitbeamter.
Verletzung der Privatsphäre wegen Videoüberwachung (López Ribalda v. Spain [application no. 1874/13])
Die Arbeitgeberin hat bei Überwachung von Arbeitnehmer eine Abwägung der eigenen Interessen gegen diejenige am Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer vorzunehmen und das mildeste Mittel zu wählen.