Einigung mit der IV bezüglich medizinischem Gutachter
Einigung mit der IV bezüglich medizinischem Gutachter
Einigung mit der IV bezüglich medizinischem Gutachter
Sachverhalt
Die 1988 geborene Versicherte hatte sich 1991 bei der IV wegen eines Geburtsgebrechens angemeldet, worauf die IV medizinische Massnahmen zusprach. Im Jahr 2015 meldete sie sich wegen psychischer Beschwerden erneut bei der IV an. Dieses Leistungsbegehren wies die IV 2016 ab. Auf eine daraufhin gerichtete Beschwerde ans Kantonsgericht hin nahm die IV die Verfügung zurück und liess bei Dr. X. ein psychiatrisches Gutachten erstellen. Dieser beurteilte den erlernten Beruf (Kauffrau) als ungeeignet. In der Folge gewährte die IV eine 2-jährige Umschulung. Nach deren Beginn verschlechterte sich der psychische Zustand, sodass die Arbeitgeberin das Lehrverhältnis kündigte. Daraufhin kündigte die IV eine polydisziplinäre Begutachtung an. Dagegen wehrte sich die Versicherte und verlangte ein monodisziplinäres Gutachten (Psychiatrie mit Zusatzdisziplin Neuropsychologie) mit dem Zusatz, dass die Disziplin Psychiatrie durch Dr. X. erstellt werde, der den Fall bereits kenne. Für die Gutachterdisziplin unterbreitete sie der IV einen Vorschlag aus deren Gutachterliste. Die IV lenkte betreffend Disziplinen und Art der Begutachtung ein. Die Vorschläge der Versicherte lehnte sie aber ab: Sie werde das Gutachten bei anderen Gutachterpersonen in Auftrag geben, deren Namen sie ankündigte. Dagegen protestierte die Versicherte und schlug erneut Dr. X und eine Alternative aus der IV-Gutachterliste vor. Daraufhin unterbreitete die IV der Versicherten alternative Sachverständigenvorschläge, darunter Psychiater Dr. Y. Diese alternativen Sachverständigenvorschläge lehnte die Versicherte ab und schlug ihrerseits zwei weitere Fachärzte für Psychiatrie vor. Mit Verfügung vom Juni 2021 hielt die IV fest, die psychiatrische Begutachtung werde bei Dr. Y durchgeführt. Dagegen erhob die Versicherte Beschwerde an das Kantonsgericht und beantragte die Aufhebung der Verfügung und die Verpflichtung der IV, das monodisziplinäre Gutachten im Bereich Psychiatrie bei Dr. X mit...
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