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Leistungsanteil beim Lohn

Leistungsanteil beim Lohn

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Leistungsanteil beim Lohn

Der Lohn des kantonalen Personals im Aargau setzt sich aus einem Positionsanteil, einem Leistungsanteil sowie allfälligen Lohnzulagen zusammen. Der Leistungsanteil basiert auf der jährlichen Beurteilung der Mitarbeitenden und der bisherigen Lohnentwicklung. In Bezug auf die konkrete Lohnfestsetzung rügte der Beschwerdeführer die grundsätzliche Unzulässigkeit einer linearen Lohnprogression sowie eine willkürliche Anwendung derselben (E. 5.2.3).

Das Bundesgericht folgte dem Entscheid der Vorinstanz: Es erkannte kein kantonalrechtliches Gebot, den Leistungsanteil des Lohnes zwingend höher zu setzen und erkannte auch keine Willkür in der Feststellung des Sachverhalts durch die Vorinstanz. Die Beschwerde wurde abgewiesen.

iusNet AR-SVR 24.01.2024

 

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