Krankheit war ausschlaggebend für Pensumsreduktion
Krankheit war ausschlaggebend für Pensumsreduktion
Krankheit war ausschlaggebend für Pensumsreduktion
Für die Festlegung des Valideneinkommens massgebend war für die IV-Stelle, welches Einkommen A. im Zeitpunkt des frühestmöglichen Rentenbeginns, mithin im September 2019, überwiegend wahrscheinlich erzielt hätte. Dabei stützte sie sich auf die ihr damals vorliegenden Aussagen von A., wonach sie ihr Pensum mit Wirkung ab 1. Oktober 2015 wegen zunehmender Müdigkeit und Erschöpfung auf 80% reduziert habe und sie, wenn sie gesund geblieben wäre, unter anderem auch aus finanziellen Gründen weiterhin einer vollen Erwerbstätigkeit nachgehen würde. Die kantonale Versicherungskasse Appenzell Innerrhoden ging in der Folge für die Berechnung der Überentschädigungsgrenze von einem Valideneinkommen mit einem 80%-Pensum aus (Sachverhalt).
Nach der gesetzlichen Konzeption der Invalidenleistungen aus Erster und Zweiter Säule sind die Festlegungen der IV-Stelle bezüglich Entstehung, Höhe und Beginn des Rentenanspruchs grundsätzlich für die Invalidenrente der obligatorischen beruflichen Vorsorge massgebend und verbindlich. Die Bindungswirkung ihrer Verfügung bezieht sich auf das darin unter Zugrundelegung eines Vollpensums ermittelte Valideneinkommen, es sei denn, dieses sei...
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