Liegt "Konversion" der Kündigung in eine Entlassung altershalber vor?
Liegt "Konversion" der Kündigung in eine Entlassung altershalber vor?
Liegt "Konversion" der Kündigung in eine Entlassung altershalber vor?
A. wurde gekündigt und freigestellt. In der Folge wurde er ungerechtfertigt fristlos gekündigt. Es stellte sich die Frage, inwiefern er personalrechtliche Ansprüche gegen seine ehemalige Arbeitgeberin, die B. AG, geltend machen kann (Sachverhalt).
Das Bundesgericht prüfte Festellungen und Erwägungen der Vorinstanz und kam zum Schluss, dass unabhängig davon, ob eine "Konversion" der Kündigung in eine Entlassung altershalber gemäss Personalgesetz damals bereits möglich gewesen wäre oder nicht, es sich beim Anspruch gemäss Art. 8 des Vorsorgereglements um einen vorsorgerechtlichen handelte, wie A. selber betone. Ein solcher Anspruch könnte, unabhängig von der Frage der res iudicata, so oder anders nicht im personalrechtlichen Verfahren beurteilt werden (vgl. Art. 73 BVG), weshalb letztlich offen bleiben könne, ob das kantonale Gericht die Rechtsgrundlagen ab 1. Mai 2015 bundesrechtskonform herangezogen habe oder nicht (E. 3-5).
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