Änderung des Krankenversicherungsgesetzes
Änderung des Krankenversicherungsgesetzes
Änderung des Krankenversicherungsgesetzes
Im Auftrag des Bundesrates eröffnete das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 17. November 2021 das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG).
Die Änderung soll unter anderem die Möglichkeit eines elektronischen Datenaustausches zwischen Kantonen und Versicherern, nach einem einheitlichen Verfahren ermöglichen. Weiter sollen im Ausland wohnhafte Versicherte mit der Revision, die Möglichkeit erhalten in den massgebenden Versichertentatbestand für den Risikoausgleich aufgenommen zu werden.
Der Vorentwurf zum KVG befindet sich nun bei Dachverbänden, Kantone, Städte und weitere Interessenten. Diese können sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahren bis am 3. März 2022 dazu äussern.
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