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Der Kausalzusammenhang bei posttraumatischen Störungen

Der Kausalzusammenhang bei posttraumatischen Störungen

Rechtsprechung
Unfallversicherung

Der Kausalzusammenhang bei posttraumatischen Störungen

A. (professioneller Eishockeyspieler) hatte im Januar 2015 in einem Spiel einen Check erhalten. Sein Gesundheits verbesserte sich im Juni 2015 nicht mehr, weshalb die Unfallversicherung ihre Leistungen einstellte. In der Folge erstellten verschiedene Ärztinnen mehrere Berichte und Gutachten über die Störungen, an denen A. litt. Die Unfallversicherung hielt an ihrem Entscheid fest, was das kantonale Gericht schützte. Letzteres stützte sich in seinem Entscheid auf die Indikatoren-Rechtsprechung bei nicht objektivierbaren Beschwerdebildern (Sachverhalt).

Das Bundesgericht rief in Erinnerung, dass (medizinische) Untersuchungsergebnisse als objektivierbar gelten, die bei einer Wiederholung der Untersuchung bestätigt werden können, wenn sie von der untersuchenden Person und den Angaben der Patientin unabhängig sind. Von einer organisch objektivierbaren traumatischen Verletzung könne somit nur dann gesprochen werden, wenn die...

iusNet AR-SVR 06.12.2021

 

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