Verletzung der Informationspflichten im Zusammenhang mit dem Zivildienst
Verletzung der Informationspflichten im Zusammenhang mit dem Zivildienst
Verletzung der Informationspflichten im Zusammenhang mit dem Zivildienst
A. arbeitete als Verwaltungssekretär beim Staat Zürich. Vom 15. Juli 2019 bis 18. Oktober 2019 leistete er Zivildienst. Am 10. September 2019 teilte er seinem Vorgesetzten ohne vorherige Rücksprache mit, dass er seinen Zivildienst um zwei weitere Einsätze vom 21. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 und vom 20. Januar 2020 bis 17. April 2020 verlängert habe. Mit Verfügung vom 19. November 2019 löste der Arbeitgeber das Anstellungsverhältnis mit A. fristlos auf. Die daraufhin ergriffenen Rechtsmittel wurden allesamt abgewiesen (Sachverhalt).
Die Vorinstanz hatte erwogen, dass A. mit der erst am 10. September 2019, mithin nach erhaltenem Aufgebot durch die zuständige Vollzugstelle erfolgten Kundgabe der Dienstverlängerung seine Informationspflicht nach § 114 VVO verletzt habe. Dass der Staat Zürich die Ausdehnung der Abwesenheit von drei auf neun Monate als erhebliche Störung seines Geschäftsgangs erachtet habe, sei aufgrund des damit verbundenen organisatorischen und finanziellen Mehraufwands nachvollziehbar. A. hätte zudem auf die wiederholten Bemühungen des Staates Zürich um ein persönliches Gespräch eingehen müssen, ungeachtet dessen, dass er seine fehlende Bereitschaft...
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