Änderung der Verordnung 1 (ArGV 1) und Verordnung 2 (ArGV 2) zum Arbeitsgesetz
Änderung der Verordnung 1 (ArGV 1) und Verordnung 2 (ArGV 2) zum Arbeitsgesetz
Gesetzgebung
Arbeitsschutzrecht
Änderung der Verordnung 1 (ArGV 1) und Verordnung 2 (ArGV 2) zum Arbeitsgesetz
Am 29. März 2021 eröffnete das eidgenössiche Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) das Vernehmlassungsverfahren über Änderungen der Verordnung 1 (ArGV 1) und Verordnung 2 (ArGV 2) zum Arbeitsgesetz (ArG). Die Revision zielt darauf ab, die Anwendung des Gesetzes zu vereinfachen, den Schutz der Arbeitnehmenden besser zu gewährleisten, sowie die Kompetenzenverteilung zwischen Bund und Kantone bei der Erteilung von Arbeitszeitbewilligungen zu klären. Um diese umzusetzen, sollen folgende Bestimmungen revidiert werden:
- Art. 27 Abs. 1 und 2 ArGV 1: Dringendes Bedürfnis für Nacht- und Sonntagsarbeitszeit
- Art. 28 ArGV 1: Unentbehrlichkeit von Nacht- und Sonntagsarbeitszeit
- Art. 31 Abs. 4 ArGV 1: Lohn- und Zeitzuschlag bei Nachtarbeit
- Art. 40 ArGV 1: Abgrenzungskriterien für die Bewilligungszuständigkeit
- Art. 12 ArGV 2: Anzahl freie Sonntage
- Art. 27 ArGV 2: Bäckerein, Konditoreien, Confiserien
- Art. 43 ArGV 2: Veranstaltungen
- Art. 48 ArGV 2: Bau- und Unterhaltsbetriebe für Anlagen des öffentlichen Verkehrs
- Art. 51 ArGV 2: ...
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