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Parlament verabschiedet indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative

Parlament verabschiedet indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative

Gesetzgebung

Parlament verabschiedet indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative

Am Freitag, 19. März 2021 ging die Debatte zum indirekten Gegenvorschlag der Pflegeinitiative (Geschäfts-Nr. 19.401) im Parlament zu Ende. Der nun verabschiedete Gegenvorschlag sieht unter anderem folgendes vor: 

  • Da der tiefe Ausbildungslohn als eine er Ursachen für die geringe Zahl von Abschlüssen gilt, werden die Kantone mit dem Gegenvorschlag verpflichtet angehenden Pflegefachkräften Beiträge an die Lebenshaltungskosten zu leisten. 
  • Die Kantone werden zudem im Rahmen einer Ausbildungsverpflichtung, Vorgaben zur Anzahl der Ausbildungsplätze in Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen verabschieden. 
  • Die Kantone verpflichten sich im Umkehrschluss, die ungedeckten Kosten der praktischen Ausbildungsleistungen mindestens teilweise zu finanzieren. Für diese Investionen, werden sie während acht Jahren vom Bund unterstützt. Die Gesamtkosten der "Ausbildungsoffensive" belaufen sich auf 469 Mio. CHF. 
  • Künftig bestimmt der Bundesrat, welche Pflegeleistungen von Spitexorganisationen und Pflegeheimen selbständig
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iusNet AR-SVR 26.03.2021

 

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