Covid-19-Gesetz
Covid-19-Gesetz
Gesetzgebung
Covid-19-Gesetz
Die Wintersession 2020 stand ganz im Zeichen der Coronakrise. Die ursprünglich beantragten Änderungen des Covid-19-Gesetzes waren bereits überholt und das Parlament musste sich ausgiebig mit weiteren Änderungen beschäftigen. Am 18. Dezember 2020 traten unter anderem folgende Änderungen in Kraft:
Unternehmen
- Den Unternehmen stehen neu total 2.5 Milliarden statt 600 Millionen Fraken für Härtefälle zur Verfügung. Die Hürden für den Bezug der Gelder wurden ebenfalls gesenkt.
- Hilfe kann zudem nur gewährt werden, wenn das unterstützte Unternehmen für das entsprechende Geschäftsjahr keine Dividende und Tantieme ausschüttet. Es dürfen auch keine Ausschüttungen beschlossen werden.
- Neu werden auch Kulturschaffende und nicht nur Kulturunternehmen unterstützt.
Kurzarbeit
- Bei der Kurzarbeit gilt neu, dass ab Anfang Dezember 2020 bis Ende März 2021 tiefe Löhne (bis 3470 Franken) nicht zu 80 sondern zu 100 Prozent entschädigt werden.
- Bei den Erwerbsausfallentschädigungen an eingeschränkte Selbständige, gelten nun Personen als massgeblich eingeschränkt, ...
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