Missbrauch von Fahrvergünstigungen durch einen SBB-Mitarbeiter
Missbrauch von Fahrvergünstigungen durch einen SBB-Mitarbeiter
Missbrauch von Fahrvergünstigungen durch einen SBB-Mitarbeiter
Am 31. Dezember 2019 wurde festgestellt, dass C. die Karte für Fahrvergünstigungen der B.A. missbräuchlich verwendete. Die Verwendung durch C. führte A.A. mit einer Täuschung über die Identitäten herbei. Aufgrund seiner Ferienabwesenheit konnte A.A. erst am 20. Januar 2020 zum Vorfall befragt werden. Am 22. Januar 2020 teilte A.A. mit, dass C. seine neue Partnerin sei, weshalb es zu einer Prüfung der Buchungen von C. auf Unregelmässigkeiten kam. A.A. konnte daher erst am 4. Februar 2020 befragt und mit den eruierten Vorfällen konfrontiert worden. Im Nachgang zur Befragung habe die Arbeitgeberin dem Beschwerdeführer am 10. Februar 2020 das rechtliche Gehör eingeräumt, wovon er am 14. Februar 2020 Gebrauch gemacht habe, bevor sie am 17. Februar 2020 die fristlose Kündigung ausgesprochen habe (Sachverhalt).
Das Bundesverwaltungsgericht legte einlässlich dar, dass der wichtige Grund für eine fristlose Entlassung in einem schwerwiegenden Verstoss gegen die in Art. 20 Abs. 1 BPG und Ziff. 36 GAV verankerte Treuepflicht lag, also in der Pflicht der Angestellten, die berechtigten Interessen ihres Arbeitgebers wie auch des Bundes im Sinne einer sogenannt doppelten Loyalität zu...
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