Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)
Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)
Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)
Das aktuelle Versicherungsgesetz ist über einhundert Jahre alt und genügt den modernen Bedürfnissen und Anforderungen nicht mehr, weshalb der Bundesrat im Juni 2017 in einem zweiten Anlauf eine Teilrevision verabschiedete und dem Parlament zur Behandlung übergab. Die Vorlage stiess in der vorhergehenden Vernehmlassung auf positive Resonanz und enthielt unter anderem Änderungen beim Widerrufsrecht, bei der vorläufigen Deckung und Verjährung, beim Kündigungsrecht sowie bei Grossrisiken. Im Rahmen der Vorlage sollte dann auch der elektronische Geschäftsverkehr erleichtert werden.
Da der Entwurf des Bundesrates den Versicherungen weitgehende Freiheiten einräumte, welche den Konsumentenschutz stark einschränkte, wurde die Vorlage (17.043) im Parlament bis weit in die Mitte kritisiert. Es wurde gar von einem «Kniefall vor der Versicherungslobby» gesprochen. Besonders strittig waren, unter anderem, die Möglichkeiten zur nachträglichen Vertragsänderung und zur nachträglichen Leistungskürzung. Diesen Freiheiten versuchte der Nationalrat entgegenzuwirken, wurde jedoch vom Ständerat...
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