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Stellenmeldepflicht: Schwellenwert von 5 Prozent Arbeitslosigkeit seit 1. Januar 2020 in Kraft

Stellenmeldepflicht: Schwellenwert von 5 Prozent Arbeitslosigkeit seit 1. Januar 2020 in Kraft

Gesetzgebung
Arbeitslosenversicherung
Privates Individualarbeitsrecht

Stellenmeldepflicht: Schwellenwert von 5 Prozent Arbeitslosigkeit seit 1. Januar 2020 in Kraft

Die Stellenmeldepflicht wurde in der Schweiz am 1. Juli 2018 eingeführt (weitere Informationen zur Einführung). Seit diesem Datum sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) offene Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit zu melden.

Dieser Schwellenwert wurde - wie im Gesetz vorgesehen - per 1. Januar 2020 auf 5 Prozent gesenkt.

Weitere Informationen zur Stellenmeldepflicht auf der Website des SECO.

iusNet AR-SVR 06.02.2020

 

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