iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Personenfreizügigkeit

Stellenmeldepflicht: Schwellenwert von 5 Prozent Arbeitslosigkeit seit 1. Januar 2020 in Kraft

Gesetzgebung
Arbeitslosenversicherung
Privates Individualarbeitsrecht

Freizügigkeitsabkommen | Gesetz zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV)

Seit 1. Januar 2020 gilt die Stellenmeldepflicht bereits ab einem Schwellenwert von 5 Prozent Arbeitslosenquote in bestimmten Berufsarten. Arbeitgeber sind verppflichtet, offene Stellen, die unter diese Kriterien fallen, zu melden. Die meldepflichtigen Stellen unterliegen einem Publikationsverbot von fünf Arbeitstagen.
iusNet AR-SVR 06.02.2020

Stellenmeldepflicht tritt per 1. Juli 2018 in Kraft

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitslosenversicherung
Per 1. Juli 2018 wird die Stellenmeldepflicht eingeführt. Ab diesem Datum sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Stellen in Berufsarten mit schweizweit mind. 8 Prozent Arbeitslosigkeit zu melden. Der Bund hat dazu eine Liste von Stellen erstellt.
iusNet AR-SVR 19.06.2018