iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Personenfreizügigkeit

Stellenmeldepflicht: Schwellenwert von 5 Prozent Arbeitslosigkeit seit 1. Januar 2020 in Kraft

Gesetzgebung
Arbeitslosenversicherung
Privates Individualarbeitsrecht

Freizügigkeitsabkommen | Gesetz zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV)

Arbeitgeber sind verpflichtet, alle zu besetzenden Stellen in Berufsarten, in denen die Arbeitslosenquote den Schwellenwert erreicht oder übersteigt, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden
iusNet AR-SVR 06.02.2020

Stellenmeldepflicht tritt per 1. Juli 2018 in Kraft

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitslosenversicherung
Per 1. Juli 2018 wird die Stellenmeldepflicht eingeführt. Ab diesem Datum sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Stellen in Berufsarten mit schweizweit mind. 8 Prozent Arbeitslosigkeit zu melden.
iusNet AR-SVR 19.06.2018