Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen
Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen
Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen
Mit der Änderung soll in der Erwerbsersatzordnung (EOG) eine Bestimmung eingeführt werden, die für Fälle, in denen ein Neugeborenes mindestens drei Wochen im Spital verbleiben muss, eine länger dauernde Mutterschaftsentschädigung vorsieht.
Die Änderungsvorlage zum EOG geht zurück auf eine Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (16.3631) «Länger dauernde Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen». Die Motion wurde von beiden Räten angenommen.
Das bestehende Gesetz sieht in Art. 16c Abs. 2 EOG die Regelung vor, dass die Mutter bei schwerer Erkrankung des Neugeborenen eine Aufschiebung der Mutterschaftsentschädigung und somit auch des Mutterschaftsurlaubs beantragen kann. Allerdings ist die Lohnfortzahlung oder eine andere Versicherungsdeckung nicht entsprechend geregelt. Das EOG sieht keine Leistungen oder Lohnersatz vor. Das Arbeitsgesetz verbietet, dass Mütter während acht Wochen nach der Niederkunft beschäftigt werden dürfen (Art. 35a Abs. 3 ArG)....
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