Anwendungsfall zur Notwendigkeit einer polydisziplinären Begutachtung
Anwendungsfall zur Notwendigkeit einer polydisziplinären Begutachtung
Anwendungsfall zur Notwendigkeit einer polydisziplinären Begutachtung
Der Beschwerdeführer war Koch von Beruf und arbeitete nach einer Wiedereingliederung in die erlernte Tätigkeit durch die Invalidenversicherung wieder eine Weile als Koch. Er meldete sich kurze Zeit später unter Hinweis auf eine Depression und einen Pneumothorax erneut bei der Invalidenversicherung. Nachdem berufliche Eingliederungsmassnahmen durchgeführt worden waren, verneinte die IV-Stelle den Anspruch auf weitere Leistungen mangels Vorliegens einer Invalidität. Der gelernte Koch verlangte beschwerdeweise die Anordnung eines polydisziplinären Gutachtens. Diese Beschwerde wies die kantonale Instanz ab.
Das Bundesgericht hielt einerseits fest, dass aus psychiatrischer Sicht keine Klarheit bestehe. Es lägen zwei einander diametral entgegengesetzte Stellungnahmen zweier Fachärzte vor. Ohne Beizug eines weiteren psychiatrischen Berichts sei es nicht möglich, der einen Auffassung den Vorzug zu geben, auch wenn die eine Expertise insofern an einem Mangel leide, als kein Drogenscreening durchgeführt worden sei. Anderseits sei nicht zu übersehen, dass der Beschwerdeführer auch in somatischer Hinsicht an erheblichen Gesundheitsstörungen leide. Insbesondere aufgrund des...
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