Zum Umfang der Übernahme der Kosten für die Pflege von kranken Angehörigen durch die OKP
Zum Umfang der Übernahme der Kosten für die Pflege von kranken Angehörigen durch die OKP
Zum Umfang der Übernahme der Kosten für die Pflege von kranken Angehörigen durch die OKP
Im vorliegenden zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass Leistungen in Form von Untersuchungs- und Behandlungsmassnahmen nach Art. 7 Abs. 2 lit. b KLV, die durch bei einer Spitexorganisation angestellte Familienangehörige ohne entsprechende berufliche Fähigkeiten erbracht werden, nicht durch die OKP zu entschädigen sind.
Dazu führte das Bundesgericht an, dass jedenfalls für den Bereich der anspruchsvollen Behandlungspflege auch beim angestellten Fachpersonal eine den selbständig tätigen Pflegefachpersonen vergleichbare Grundausbildung als erforderlich zu betrachten sei, lasse sich doch kein sachlicher Grund anführen, weshalb bei angestellten Medizinalpersonen für diese Art der pflegerischen Massnahmen eine weniger fundierte fachliche Ausbildung genügen sollte als bei selbständigen Tätigkeiten.
Zudem habe der Verordnungsgeber höhere Beiträge an die Kosten von Untersuchungs- und Behandlungsleistungen vorgesehen. Damit werde dem Umstand Rechnung getragen, dass diese Massnahmen, die auf die Behebung eines Gesundheitsschadens gerichtet seien und einen eigentlichen Behandlungszweck erfüllten, nur durch Personen mit entsprechender...
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