Verhältnis OR und öffentliches Personalrecht
Verhältnis OR und öffentliches Personalrecht
Verhältnis OR und öffentliches Personalrecht
Nach dreieinhalbjähriger Anstellung wurde der Vorsteherin eines Amtes der Dienststelle für Betreibungs- und Konkurswesen im Kanton Wallis per Ende November 2017 wegen mangelhaften Verhaltens gekündigt. Im November 2017 war die Beschwerdeführerin drei Tage krank. Nachdem im Urteil des BGer 8C_464/2018 vom 18. Dezember 2018 festgestellt worden war, dass eine rechtswidrige Kündigung mit Entschädigungsfolge vorlag, verlangte die Beschwerdeführern vor Bundesgericht noch Lohn für den Monat Dezember 2017 infolge verlängerter Kündigungsfrist wegen Krankheit. Der Staatsrat des Kantons Wallis hatte sich entschieden, bloss den Lohn für die Dauer der effektiven Arbeitsunfähigkeit, somit drei Krankheitstage zu zahlen.
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob sich die Verlängerung bzw. Unterbrechung der Kündigungsfrist durch die dreitägige Sperrfrist nach Art. 336c OR richtet und dadurch für den ganzen Monat Dezember Lohn zu zahlen ist oder ob sich die Verlängerung gestützt auf kantonales Recht tatsächlich bloss auf die ersten drei Dezembertage erstreckt.
Es entschied in Anlehnung an die Vorinstanz, dass die Kündigungsfrist um die ersten drei Dezembertage ohne...
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