Anspruch auf Umwandlung des befristeten Arbeitsverhältnisses in eine unbefristete Anstellung
Anspruch auf Umwandlung des befristeten Arbeitsverhältnisses in eine unbefristete Anstellung
Anspruch auf Umwandlung des befristeten Arbeitsverhältnisses in eine unbefristete Anstellung
Die Vorinstanz prüfte den geltend gemachten Anspruch des Beschwerdeführers auf Umwandlung des befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Massgabe des § 3 Abs. 2 des kantonalen Gesetzes vom 17. Dezember 2002 über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL; SAR 411.200). Sinn und Zweck der Norm sei die Vermeidung von Kettenarbeitsverträgen. Demnach könne die angestellte Person nach einer mindestens fünfjährigen Dauer der Anstellung die Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verlangen. Nach Auffassung der Vorinstanz kommt dieser Grundsatz allerdings nur dann zum Tragen, wenn die Anstellungsbehörde der Lehrperson einen neuen befristeten Vertrag anbietet. Sei keine Verlängerung vorgesehen, scheide eine Umwandlung aus. Als der Beschwerdeführer die Umwandlung verlangt hatte, stand bereits fest, dass die Berufsfachschule ihm die Anstellung nicht mehr verlängern würde. Daher sei im vorliegenden Fall die Umwandlung nicht mehr in Betracht gekommen. Es bestehe kein rückwirkend geltend zu machender Umwandlungsanspruch. Ein solcher Anspruch setze zwingend eine weitere Beschäftigung voraus (E. 4). Das Bundesgericht schloss sich der vorinstanzlichen Auffassung an und stellte...
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