Zur invalidisierenden Wirkung psychischer Störungen während eines Klinikaufenthalts
Zur invalidisierenden Wirkung psychischer Störungen während eines Klinikaufenthalts
Zur invalidisierenden Wirkung psychischer Störungen während eines Klinikaufenthalts
Im vorliegenden Fall schätzte ein psychiatrischer Gutachter die Arbeitsfähigkeit einer versicherten Person aus psychischen Gründen um etwa 15 % reduziert ein. Lediglich für die Zeit von zwei Klinikaufenthalten von fünf und knapp vier Monaten ging er aus „formalen Gründen“ eine vollständige Arbeitsunfähigkeit aus. Dies ist nach Auffassung des Bundegerichts nicht zutreffend. Der Experte habe nachvollziehbar erläutert, dass die Behandlung der Persönlichkeitsstörung „rein therapeutisch-ethisch im Zusammenhang eines bio-psycho-sozialen Krankheitsmodells motiviert“ sei und die zur Hospitalisation führende Phase der Dekompensation mit mehrfachen sozialen Belastungen in Zusammenhang stehe. Der umfassende bio-psycho-soziale Krankheitsbegriff sei rechtlich im Rahmen der Bestimmung der Arbeitsunfähigkeit nach Art. 6 ATSG nicht massgebend, und soziale Belastungen mit direkten negativen funktionellen Folgen seien auszuklammern. Daraus erhelle, dass auch in den fraglichen Zeiträumen nicht von einer - invalidenversicherungsrechtlich relevanten - Arbeitsunfähigkeit von mehr als 15 % auszugehen sei. Insoweit sei aus rechtlichen Überlegungen von der medizinischen Einschätzung der...
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