Bundesgericht schützt erneut autonome Arbeitsfähigkeitsschätzung eines kantonalen Gerichts
Bundesgericht schützt erneut autonome Arbeitsfähigkeitsschätzung eines kantonalen Gerichts
Bundesgericht schützt erneut autonome Arbeitsfähigkeitsschätzung eines kantonalen Gerichts
Das vorliegende Urteil, das in 3er-Besetzung ergangen ist, schützt erneut den Entscheid eines kantonalen Gerichts, mit welchem gestützt auf eine gerichtliche Festsetzung der Arbeitsfähigkeit und entgegen der gutachterlichen Arbeitsfähigkeitsschätzung der Anspruch auf eine Invalidenrente verneint wurde.
Die Gutachter stellten im vorliegenden Fall fest, die Versicherte habe sich bei der EFL nicht konsistent verhalten und sich selbst limitiert, weshalb die Evaluation keine objektiv-funktionellen Resultate ergeben habe. Aus diesem Grund sei die Arbeitsfähigkeit abschliessend medizinisch-theoretisch zu beurteilen. In einer sehr leichten, wechselbelastenden Tätigkeit (Sitzen während der Hälfte bis zwei Drittel der Arbeitszeit) ohne hochrepetitive Hand- und Fingerbelastungen sei die Beschwerdeführerin für die Dauer/Präsenz von fünf Stunden pro Tag arbeitsfähig. Die Vorinstanz erachtete diese zeitliche Einschränkung als nicht nachvollziehbar.
Das Bundesgericht führt dazu an, dass die Arbeitsunfähigkeit einen unbestimmten Rechtsbegriff des formellen Gesetzes (Art. 6 ATSG) darstelle. Die medizinische Beurteilung sei kein abschliessender Entscheid über die Folgen der...
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