Keine Lohndiskriminierung von Kindergartenlehrkräften in SH (8C_56/2017)
Keine Lohndiskriminierung von Kindergartenlehrkräften in SH (8C_56/2017)
Keine Lohndiskriminierung von Kindergartenlehrkräften in SH (8C_56/2017)
Das Bundesgericht veröffentlicht sein in der Pressemitteilung vom 21. Februar 2018 angekündigten in Fünferbesetzung ergangener Entscheid. Beim früheren Besoldungssystem für die Schaffhauser Kindergartenlehrkräfte lag keine Lohndiskriminierung vor. Diese Frage war aufgrund einer Beschwerde des Regierungsrats des Kantons Schaffhausen gegen einen Entscheid des Obergerichts zu beurteilen.
Im Rahmen des im Jahr 2005 in Kraft getretenen neuen Besoldungssystems des Kantons Schaffhausen wurde die Funktion der Kindergartenlehrperson in ein höheres Lohnband eingereiht. Dies führte insbesondere dazu, dass die jüngeren Kindergartenlehrkräfte in dieses neue Lohnband angehoben wurden, wobei ihr Lohn mindestens dem Minimum dieses Lohnbandes entsprach. Die langjährigen Kindergartenlehrkräfte waren teilweise schon zuvor diesem Lohnband zugeteilt. Ihr Lohn wurde im Rahmen dieser Neuerung in die mittlere Position erhöht.
Das Bundesgericht verweist auf seine ständige Rechtsprechung, wonach es sich bei der Funktion der Kindergartenlehrperson um einen typischen Frauenberuf...
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