Streitwert bei Arbeitszeugnis (8C_593/2017)
Streitwert bei Arbeitszeugnis (8C_593/2017)
Streitwert bei Arbeitszeugnis (8C_593/2017)
Der Beschwerdeführer war vom 1. Mai 2012 bis zum 31. Dezember 2015 beim Kanton Jura angestellt. Im Oktober 2015 hatte er ein Zwischenzeugnis verlangt. Dieses beanstandete er. Im April 2016 wies er mittels Einschreiben beim zuständigen Departementschef darauf hin, dass er noch kein definitives Zeugnis erhalten hatte. Diese wurde ihm am 20. Mai 2016 zugestellt. Der Beschwerdeführer beanstandete dieses Zeugnis ebenfalls und verlangte vor Bundesgericht Anpassung desselben gemäss seinem Vorschlag vom 3. November 2015 und die Feststellung der verspäteten Ausstellung eines unvollständigen Zeugnisses. Er verlangte Schadenersatz in der Höhe von CHF 11'000.
Grundsätzlich ist auch die Streitigkeit um ein Arbeitszeugnis im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eine vermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne von Art. 83 lit. g BGG. Das Bundesgericht bestimmt den Streitwert nach freiem Ermessen (E. 2.2). Die Vorinstanz hatte keinen Streitwert festgelegt. Ohnehin wäre das Bundesgericht weder zwingend daran noch an die Einschätzung der beschwerdeführenden Partei oder einer diesbezüglichen Parteivereinbarung gebunden, auch wenn es nicht ohne Grund von der Einschätzung des...
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