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Uber-Fahrdienstleistungen sind unselbständige Tätigkeiten

Kommentierung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Uber-Fahrdienstleistungen sind unselbständige Tätigkeiten

Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hat in mehreren Urteilen vom 20. Dezember 2021 Einspracheentscheide der Suva und der AHV-Ausgleichskasse bestätigt, indem es die Tätigkeit von Uber-Fahrerinnen und -Fahrern ebenfalls als unselbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert hat.
Sabine Steiger-Sackmann
iusNet AR-SVR 22.01.2022