Zur Bestimmung der Schwellenwerte, welche eine Sozialplanpflicht auslösen, kann in den meisten Punkten auf die Definitionen für die Schwellenwerte bei Massenentlassung zurückgegriffen werden.
Anforderung an die Vereinbarung nach Art. 324a Abs. 4 OR
Auf das Schriftlichkeitserfordernis kann im Einzelfall verzichtet werden, wenn die Lösung für den Arbeitnehmer günstiger ist und gewisse andere Indizien für eine derartige konkludente Vereinbarung gegeben ist.
Kündigung von Arbeitnehmervertretern aus wirtschaftlichen Gründen (4A_656/2016)
Ein besonderes Verfahren für die Kündigung von Arbeitnehmervertreter sieht das Gesetz nicht vor, kann aber in einen Gesamtarbeitsvertrag aufgenommen werden.