iusNet AR-SVR 7/2019
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[simplenews-subscriber:user:field-briefanrede] Für diese hochsommerlichen Tage haben wir wieder eine Vielzahl lesenswerter Urteile aus Lausanne und Luzern für Sie bereit. Im Bereich des Arbeitsrechts sind gleich zwei zur Publikation vorgesehene Urteile ergangen, einerseits zur Zulässigkeit der negativen Feststellungswiderklage für eine Forderung von Überzeitentschädigungen aus mehreren Jahren und anderseits zur Unzulässigkeit einer subsidiären Verfassungsbeschwerde für den Kanton bei der Abschaffung von automatischen Lohnerhöhungen. Weiter erwähnenswert sind Urteile zur fristlosen Kündigung, zum Bewerbungsverfahren im öffentlichen Personalrecht sowie zur missbräuchlichen Geltendmachung von Leistungen aus der Krankentaggeldversicherung. |
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