iusNet AR-SVR 6/2023
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[simplenews-subscriber:user:field-tokenfield] [simplenews-subscriber:user:field-name-account] Kurz vor den Sommerferien setzt sich Rechtsanwältin MLaw Melda Semi mit dem Auskunfts- und Herausgabeanspruch nach Art. 8 DSG auseinander. Nicht selten weigern sich Arbeitgebende, Arbeitnehmenden (umfassende) Einsicht in das Personaldossier zu gewähren. Rechtsanwältin MLaw Melda Semi beleuchtet die mit Art. 8 DSG zusammenhängenden Stolpersteine im Arbeitsverhältnis und zeigt dabei trittsichere Wege auf, um im Umgang mit dem Personaldossier auf der rechtmässigen Seite zu sein. |
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