iusNet AR-SVR 5/2020
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[simplenews-subscriber:user:field-briefanrede] In diesem Monat sind interessante arbeitsrechtliche Urteile ergangen – so Fälle zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zur Beschwerde eines Richters gegen eine Lohnbestimmung in der kantonalen Personalverordnung und zur vertraglichen Verantwortung eines Arbeitgebenden bei einem Arbeitsunfall mit Invaliditätsfolge. Im Sozialversicherungsrecht sind drei zur Publikation vorgesehene Urteile erwähnenswert, die sich mit der Beschwerdelegitimation der Suva (Abteilung Militärversicherung), mit dem arbeitslosenversicherungsrechtlichen Beitragssatz für Lohnnachzahlungen sowie mit der AHV-beitragsrechtlichen Qualifikation einer KESB-Fachbeiständin beschäftigen. Zudem äusserste sich das Bundesgericht zum Beweisverfahren bei Rentenrevisionen und befasste sich mit der Frage, ob repetitives Klicken mit der Maus zu einer Berufskrankheit führen könne. |
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