iusNet AR-SVR 3/2022
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[simplenews-subscriber:user:field-briefanrede] Im Sozialversicherungsrecht fällte das Bundesgericht im letzten Monat drei interessante Entscheide: Im Arbeitslosenversicherungsrecht ist nicht vermittlungsfähig, wer das Tragen der Gesichtsmaske verweigert, und die unechten Grenzgänger müssen nicht in der Schweiz wohnen, um Leistungen zu beziehen. In der beruflichen Vorsorge setzte sich das Gericht in Lausanne mit der Kürzung von Leistungen wegen Kumulation nach Eintritt des ordentlichen Rentenalters auseinander. |
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