iusNet AR-SVR 2/2019
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[simplenews-subscriber:user:field-briefanrede] Zum Thema Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne vorgängig erfolgte Mahnung ist je ein Urteil des Bundesgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts ergangen. Das Bundesverwaltungsgericht kritisierte u.a. die Objektivität eines zum Vorwurf der sexuellen Belästigung erstellten Untersuchungsberichts. In einem anderen Fall ging es um die Frage der Beweiswürdigung, wenn während längerer Probezeit kein genügendes Vertrauensverhältnis zum Arbeitnehmer aufgebaut werden konnte. Im Bereich des öffentlichen Personalrechts hat sich das Bundesgericht mit dem Anspruch auf Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beschäftigt. |
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